Krankenfahrten in Folge eines Arbeitsunfalls oder wenn Sie unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, werden von Ihrer Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.
Das heißt, Sie müssen keine Zuzahlung leisten und die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt.
Wichtig hierfür ist nur, dass auf der Verordnung einer Krankenbeförderung als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist und ein Kreuz bei „Arbeitsunfall, Berufskrankheit“ gemacht wurde.
Setzen Sie sich einfach nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, wir beraten und unterstützen Sie gern.