Unser Service
Von der regulären Taxifahrt über Flughafentransfer, Einkaufsfahrten, Schülerbeförderung bis hin zu Krankenfahrten und Rollstuhlbeförderung, bietet unser Unternehmen in Süderbrarup ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Personentransport.
Folgende Leistungen fallen unter die Krankenbeförderung:
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Dialysefahrten
Krankenfahrten zur ambulanten Dialysebehandlung werden nach vorheriger Genehmigung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie müssen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil leisten sofern Sie nicht bereits von der Zuzahlung befreit sind.
Auch bei Feriendialysen übernehmen die meisten Krankenkassen die Fahrtkosten. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse im Vorwege an und lassen Sie sich eine entsprechende schriftliche Genehmigung ausstellen.
Für weitere Informationen, Beratung oder Terminabsprachen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir stehen helfend an Ihrer Seite!
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Fahrten zur Strahlen-/ Chemotherapie
Krankenfahrten zur ambulanten Strahlen- bzw. Chemotherapie werden nach vorheriger Genehmigung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie müssen lediglich den Eigenanteil bezahlen, sofern Sie nicht bereits von der Zuzahlung befreit sind.
Krebspatient zu sein ist für viele ein sensibles Thema. Bei uns können Sie auf Diskretion und Vertraulichkeit bauen. Für weitere Informationen, Beratung oder Terminabsprachen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir stehen helfend an Ihrer Seite! -
Fahrten zur stationären Aufnahme
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung geben lassen und ganz bequem mit dem Taxi ins Krankenhaus fahren. Gleiches gilt selbstverständlich auch wieder bei der Beendigung Ihres Krankenhausaufenthaltes.
Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine korrekt ausgefüllte Verordnung. Eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Setzen Sie sich einfach nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung und bestellen Sie ein Taxi zum gewünschten Termin vor. Wir werden pünktlich bei Ihnen sein und Sie ganz bequem ins gewünschte Krankenhaus bringen. -
Fahrten zur ambulanten Operation
Sofern Sie ambulant operiert werden und dabei eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vermieden wird, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten ohne vorherige Genehmigung. Die jeweiligen Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten OP werden ebenfalls von der Krankenkasse getragen.
Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine korrekt ausgefüllte Verordnung.
Nutzen Sie ganz einfach unseren Vorbestellungs-Service. Sie sagen uns an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit ein Taxi bei Ihnen sein soll und wir sind pünktlich und zuverlässig zum gewünschten Termin bei Ihnen. -
Fahrten zur ambulanten Behandlung
Fahrten zur ambulanten Behandlung (z. B. bei Ihrem Hausarzt) werden nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
1. Patienten, die mit einem grunderkrankungsbedingten Therapieschema behandelt werden, welches eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten so, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens- und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist.
Beide Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei:
Fahrten zu Dialysebehandlungen
Fahrten zur Strahlentherapie
Fahrten zur Chemotherapie
Auch andere Grunderkrankungen können unter diese Regelung fallen (z.B. MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, chronische Wirbelsäulenschäden, usw.) Hier muss die ICD Schlüssel-Nr. auf der Verordnung mit angegeben sein.2. Patienten, die mobilitätseingeschränkt sind und einen Schwerbehindertenausweis vorlegen mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“.
3. Patienten mit einem Einstufungsbescheid des Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie Pflegegrad 4 und 5
4. Gleichgestellt sind Patienten – auch ohne Besitz eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Einstufungsbescheides -, die vergleichbar mobilitätsbeeinträchtigt sind und einer längeren ambulanten Behandlung bedürfen.
Achten Sie bitte darauf, dass die Verordnung richtig ausgefüllt ist. Nur so erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung von Ihrer Krankenkasse. Vor dem ersten Behandlungstag müssen Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.
Setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, wir beraten und unterstützen Sie gerne. -
Fahrten bei einem Arbeitsunfall/ einer Berufskrankheit
Krankenfahrten in Folge eines Arbeitsunfalls oder wenn Sie unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, werden von Ihrer Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.
Das heißt, Sie müssen keine Zuzahlung leisten und die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt.
Wichtig hierfür ist nur, dass auf der Verordnung einer Krankenbeförderung als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist und ein Kreuz bei „Arbeitsunfall, Berufskrankheit“ gemacht wurde.
Setzen Sie sich einfach nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, wir beraten und unterstützen Sie gern.
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Fahrten zur Reha
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Fahrten zu Tageskliniken
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Fahrten zu Kinder- und Jugendtageskliniken
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Fahrten zu Fach- und Allgemeinärzten
Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.